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 Kosten

 

    Was kostet Fliegen bei uns eigentlich?

Ein Auszug aus unserer Gebührenordnung kann dabei vielleicht etwas helfen!

Für Mitglieder: An dieser Stelle gibt es auch eine Downloadmöglichkeit der aktuellen Gebührenordnung.

 

Auszug aus unserer Gebührenordnung
Gebührenordnung gültig ab 01.01.2009
 Gebührenhöhe inkl. jeweils angegebener MwSt.  
1. Einmalige Aufnahmegebühr bzw. Wechselgebühr (Statusänderung förderndes Mitglied)
(es entfällt hierauf keine MwSt.)
Erwachsene  310,00 €
Jugendliche bis 25 Jahre ohne eigenes Einkommen  150,00 €
Für fördernde Mitglieder entfällt die einmalige Aufnahmegebühr. Die Wechselgebühr fällt bei der Statusänderung vom fördernden Mitglied in einen anderen Mitgliederstatus an.
2. Einmalige Benutzungsgebühr (inkl. 7% MwSt.) 
Motorflugzeug  550,00 €
Motorsegler oder Ultraleichtflugzeug  220,00 €
3. Jahresbeiträge (es entfällt hierauf keine MwSt.)
Ehrenmitglieder  befreit 
Mitglieder unter 14 Jahre  befreit 
Mitglieder ohne eigenes Einkommen bis 25 Jahre    79,00 €
Ordentliche Mitglieder  180,00 €
Ehepaare, eingetragene Lebensgemeinschaften (ordentl. Mitglieder) zusammen  260,00 €
Passive Mitglieder (30% des aktiven Mitglieds)    54,00 €
Fördernde Mitglieder    25,00 €
Im Eintrittsjahr ist der Jahresbeitrag anteilig entrichten. Die Zahlungsfälligkeit ist zu Beginn eines neuen Jahres im Voraus.
4. Jahresbeitrag zum Fonds für Flugzeuganschaffungen (es entfällt hierauf keine MwSt.)
Ehrenmitglieder  befreit 
Mitglieder unter 14 Jahre  befreit 
Mitglieder ohne eigenes Einkommen bis 25 Jahre    50,00 €
Ordentliche Mitglieder    50,00 €
Passive Mitglieder (30% des aktiven Mitglieds)    15,00 €
Fördernde Mitglieder  befreit 
Der Fondsbeitrag ist fällig zum 01.05. eines jeden Jahres.
5. Jahresbeitrag zum Baden-Württembergischen Luftfahrtverband e.V.(BWLV) 
(es entfällt hierauf keine MwSt.)
Mitglieder bis 15 Jahre  Befreit 
Mitglieder 16 bis 21 Jahre    21,00 €
Mitglieder ab 21 Jahre    42,00 €
Hanns Kellner-Fonds für Mitglieder bis 21 Jahre  Befreit 
Hanns Kellner-Fonds für Mitglieder ab 21 Jahre      3,00 €
Monatl. Verbandszeitschrift „Adler“ (nicht dispositiv inkl. 7% MwSt. und Porto)      2,30 €
       
6. Jahresbeitrag zum Deutschen Aero Club e.V. (DaeC) 
(es entfällt hierauf keine MwSt.)
Zentralbeitrag für Mitglieder bis 14 Jahre  Befreit 
Zentralbeitrag für Mitglieder von 15 bis 21 Jahre      9,65 €
Zentralbeitrag für Mitglieder ab 21 Jahre    19,30 €
Spartenbeitrag für Mitglieder bis 14 Jahre  Befreit 
Spartenbeitrag für Mitglieder von 15 bis 21 Jahre      4,50 €
Spartenbeitrag für Mitglieder ab 21 Jahre      9,00 €
7. Flugzeugschleppgebühren Mitglieder (inkl. 7% MwSt.)
a) Erwachsene älter 25 Jahre und Jugendliche mit eigenem Einkommen
Schlepphöhe 500m    16,00 €
Schlepphöhe 750m    23,00 €
Schlepphöhe 1.000m     29,00 €
Schlepphöhe 1.200m (nur Segelkunstflug)    35,00 €
b) Jugendliche bis 25 Jahre ohne eigenes Einkommen
Schlepphöhe 300m (nur bis zum 1. Alleinflug mögl.)      8,00 €
Schlepphöhe 500m    12,00 €
Schlepphöhe 750m    17,00 €
Schlepphöhe 1.000m    29,00 €
Schlepphöhe 1.200m (nur Segelkunstflug)    35,00 €
8. Flugzeugschleppgebühren Fremde (inkl. 7% MwSt.)
Schlepphöhe 500m    22,00 €
Schlepphöhe 750m    30,00 €
Schlepphöhe 1.000m    38,00 €
Schlepphöhe 1.200m (nur Segelkunstflug)    45,00 €
9. Fluggebühren Mitglieder (inkl. 7% MwSt.) 
a) Erwachsene älter 25 Jahre und Jugendliche mit eigenem Einkommen
Motorflugzeug D-EHIO Zehntel-Einheit:    17,40 € Stunde:  174,00 €
Motorsegler D-KTHT Minute:      0,57 € Stunde:    34,20 €
Motorsegler D-KTHT Hundertstel-Motorlaufeinheit:      0,43 € Stunde:    43,00 €
Motorsegler D-KDBS Minute:      0,29 € Stunde:    17,40 €
Motorsegler D-KDBS Hundertstel-Motorlaufeinheit:      0,40 € Stunde:    40,00 €
Ultraleicht D-MUSI Minute:      1,00 € Stunde:    60,00 €
Segelflugzeug D-6882 (ASK 13) Minute:      0,14 € Stunde:      8,40 €
Segelflugzeug D-1332 (Twin II) Minute:      0,24 € Stunde:    14,40 €
Segelflugzeug D-4221 (Astir CS) Minute:      0,14 € Stunde:      8,40 €
Segelflugzeug D-7416 (Hornet) Minute:      0,18 € Stunde:    10,80 €
Segelflugzeug D-3155 (ASW20) Minute:      0,24 € Stunde:    14,40 €
Segelflugzeug D-1418 (Discus) Minute:      0,24 € Stunde:    14,40 €
Bei angemeldeten Leistungsflügen auf Segelflugzeugen werden maximal drei Flugstunden berechnet. 
Ältere Mitglieder ohne eigenes Einkommen können nach genehmigtem Antrag mit zeitlicher Begrenzung zu den Preisen für Jugendliche ohne eigenes Einkommen fliegen.
b) Jugendliche bis 25 Jahre ohne eigenes Einkommen
Jugendliche bis 25 Jahre ohne eigenes Einkommen zahlen bei Motorflugzeugen und Motorseglern die Preise für Erwachsene wie Position 7.a)
Jugendliche bis 25 Jahre ohne eigenes Einkommen zahlen bei Segelflugzeugen 50% der Preise für Erwachsene aus Position 7.a)
10. Charterpreise für Fremde (inkl. 7% MwSt.,Charterung nur für Rückschlepp)
Motorflugzeug D-EHIO €/Zehntel-Einheit  (entspricht 3,75 €/Minute)     22,50 €
11. Befristete Mitgliedschaft
Die Gebühren und Bedingungen für eine befristete Mitgliedschaft regelt der Vorstand im Einzelfall
12. Schnupperkurse
Schnupperkurs Ultraleicht - 3 Std. mit Fluglehrer  200,00 €
Schnupperkurs Segelflug - 10 Starts mit Fluglehrer - 15 Min. Motorsegler mit Fluglehrer  200,00 €
Schnupperkurs Segelflug (s.o.) für Personen ohne eigenes Einkommen bis 25 Jahre  150,00 €
Der Schnupperkurs zum Zwecke der Schulung mit Fluglehrern beinhaltet die Kosten einer befristeten Mitgliedschaft als aktives Mitglied im Verein incl. aller Aufnahmegebühren, Arbeitsstunden, Vereins- und Verbandsbeiträge.
14. Fluggebühren-Ermäßigung
  Mehrgeleistete Arbeitsstunden Ermäßigung in %
70h / 90h / 140h / 190h 3,5% / 7,0% / 16% / 24%
Die Ermäßigung erfolgt ab der 51. Arbeitsstunde linear bis zur Obergrenze von 190h (siehe oben genannte Beispiele). Die Ermäßigung wird bei fristgerechter Vorlage in den monatlichen Gebührenabrechnungen berücksichtigt
15. Landegebühren (inkl. 7% MwSt.)
Motorflugzeuge, Hubschrauber      5,00 €
Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge      2,50 €
Segelflugzeuge  befreit 
Absetzflugzeug Fallschirmspringer FSC Mannheim      5,20 €
Luftfahrzeuge die am Sonderlandeplatz Hockenheim, in Malsch oder Walldorf beheimatet sind, sind von der Zahlung von Landegebühren generell befreit. (Individualabsprache mit den Vereinen auf Gegenseitigkeit)
16. Abstell- und Unterstellgebühren (inkl. 7% MwSt.)
Halle/Boxen Jahresgebühr Monatsgebühr Tagesgebühr
  Mitgl. Fremde Mitgl. Fremde Mitgl.  Fremde 
Aufgebaut            
Segelflugzeuge  551,05 €  -   -   -   -       5,35 €
Ultraleichtflugzeuge  551,05 €  1.123,50 €    85,60 €   133,75 €  5,35 €      8,56 €
Motorflugzeuge/Motorsegler  791,80 €  1.337,50 €    85,60 €   133,75 €  5,35 €      8,56 €
Abgebaut            
Segelflugzeuge/Ultraleicht  331,70 €     551,05 €    34,24 €     55,64 €  2,78 €      5,35 €
Freigelände            
Wohnwagen  112,35 €     160,50 €  -   -   -   - 
Zahlungsfälligkeit jeweils im voraus. Das Unterstellen von Flugzeugen hat Vorrang vor der Unterstellung von geschlossenen Transportanhängern.
17. Werkstatt- und Hallenbenutzungsgebühr (inkl. 7% MwSt.)
Privatnutzung im Winter (01.10. - 31.03.) täglich       3,10 €
Privatnutzung im Sommer (01.04. - 30.09.) täglich      2,10 €
Es wird jeder angefangene Tag mitgerechnet.  Es ist die Einwilligung des für die Belegung Verantwortlichen einzuholen. Vereinsflugzeuge haben Vorrang!
18. Arbeitsstundenregelung (Beträge inkl. 7% MwSt.) 
Wertersatz pro nicht geleisteter Arbeitsstunde    10,00 €
Von jedem aktiven Mitglied sind Arbeitsstunden zu leisten. Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden wird individuell nach Bedarf vom Vorstand festgesetzt. 
Vom Nachweis der Arbeitsstunden sind die Vorstandsmitglieder, die innerhalb des regulären Dienstplans eingeteilten Fluglehrer und der Werkstattleiter befreit. Den Flugleitern werden die Dienstzeiten als Arbeitsstunden gutgeschrieben. Für den Nachweis hat der Flugleiter selbst zu sorgen. Neu eingetretene Mitglieder haben im Eintrittsjahr anteilig Arbeitsstunden zu leisten (1/12 je angefangenem Monat ab Eintrittsdatum).
Der Arbeitsstundennachweis ist jeweils bis Ende Dezember zu führen. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden dem Mitglied mit dem oben angegebenen Abrechnungssatz belastet. Diese Belastung wird nach dem ersten Start in einem Vereinsflugzeug oder in einem Privatflugzeug auf dem Sonderlandeplatz Herrenteich in der nachfolgenden Flugsaison vorgenommen. 
Sollte ein Mitglied in einer Flugsaison nicht fliegen, so können die geleisteten Baustunden auf Antrag mit Zustimmung des Vorstandes in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
19. Zahlungsmodalitäten
Das Gebührenkonto jedes Mitglieds muß ein Mindestguthaben von € 50,00 aufweisen. Für das Einziehen der Gebühren muss ein Mitglied beim Eintritt in den Verein eine Einzugsermächtigung für sein Konto erteilen. 
Die Konten des Sportfliegerclubs Schwetzingen e.V. sind:
Kreditinstitut Bankleitzahl Kontonummer
Sparkasse Heidelberg 672 500 20 250 124 29
Volksbank Schwetzingen 670 913 00 518 060 0
Kontoauszüge werden jährlich zum Jahresende zugesandt. Sie gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen begründeter Widerspruch erfolgt.
20. Säumniszuschlag
Bei Zahlungsrückstand (Beiträge, Fluggebühren, Unterstellgebühren, Arbeitsstunden-Ablösebetrag und sonstigen Zahlungsverpflichtungen) wird ein Säuminszuschlag von  € 3,00 pro angefangenen Monat erhoben. Mit diesem Betrag sind auch die Mahngebühren abgegolten. Die gesetzlichen Regelungen über den Verzug finden Anwendung.
21. Schadensregelung
Für alle mutwilligen und grob fahrlässigen Beschädigungen am Eigentum des Sportfliegerclubs Schwetzingen e.V. ist die Person, die den Schaden verursacht, voll schadensersatzpflichtig. Die Vorstandschaft behält sich vor, bei Härte- und Sonderfällen die Ersatzpflicht individuell zu regeln. Hier können beispielsweise auch die in früheren Jahren erbrachten, besonderen Leistungen berücksichtigt werden.